Analyse gängiger verarbeitungstechnischer Anforderungen an Titanstäbe
(1) Die chemische Zusammensetzung von Titan und Titanstäben muss den Bestimmungen von GB/T 3620.1 entsprechen, und wenn wiederholte Prüfungen erforderlich sind, muss die zulässige Abweichung der chemischen Zusammensetzung den Bestimmungen von GB/T 3620.2 entsprechen.
(2) Der Durchmesser oder die Seitenlänge des warmgewalzten Stabstahls und seine zulässige Abweichung müssen den Vorschriften in Tabelle- entsprechen.
3. Nach der Warmbearbeitung wird der Stab gedreht (gemahlen) und kaltgewalzt, und die zulässige Abweichung des Durchmessers des kaltgezogenen Stabes sollte den Branchenvorschriften entsprechen.
4. Die Unrundheit des Stabes, der nach der Warmbearbeitung gedreht (gemahlen) wurde, sollte nicht größer als die Hälfte seiner Maßtoleranz sein.
5. Die unbestimmte Länge des verarbeiteten Titanstabes beträgt 300-6000 mm, die unbestimmte Länge der geglühten Stange beträgt 300-2000 mm, und die feste oder mehrfache Länge sollte im Bereich der unbestimmten Länge liegen. Die zulässige Abweichung der festen Länge beträgt + 20mm; Die Länge der doppelten Länge sollte auch in der Inzisionsmenge der Stange enthalten sein, und die Menge jeder Inzision beträgt 5 mm. Die Länge der festen Länge oder die doppelte Länge sollte im Vertrag angegeben werden.





